AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MAYCARS MEDIA, INH. NICO MAYER, VOGELWEIDESTRAßE 1A, 81677 MÜNCHEN (NACHFOLGEND: “MAYCARS MEDIA”)
GEGENÜBER UNTERNEHMERN (§ 14 BGB)
§ 1 ANWENDUNGSBEREICH
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MAYCARS MEDIA erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die MAYCARS MEDIA mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der MAYCARS MEDIA ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MAYCARS MEDIA auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 LEISTUNGEN VON MAYCARS MEDIA/ MITWIRKUNG DES KUNDEN
(1) MAYCARS MEDIA erbringt für Unternehmer und Kaufleute individuelle Agentur- und Coachingdienstleistungen, insbesondere im Bereich des Social-Onlinemarketings Foto-und Videographie. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MAYCARS MEDIA dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MAYCARS MEDIA, bleibt der Vergütungsanspruch von MAYCARS MEDIA unberührt.
(3) In Bezug auf die von MAYCARS MEDIA zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MAYCARS MEDIA in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) MAYCARS MEDIA ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(5) Drittanbieter wie Facebook, Instagram und LinkedIn sind jederzeit berechtigt, von MAYCARS MEDIA für den Kunden geschaltete Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen auszusetzen / zu sperren. MAYCARS MEDIA ist für ein solches Vorgehen von Drittanbietern gegenüber dem Kunden nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von MAYCARS MEDIA gegenüber bleibt in diesen Fällen unberührt.
(6) Sofern für die Schaltung von Werbekampagnen durch MAYCARS MEDIA Kosten gegenüber dem Drittanbieter anfallen, werden diese ausschließlich vom Kunden getragen. Eine Inkludierung in die Vergütung von MAYCARS MEDIA gilt im Zweifel als nicht vereinbart. MAYCARS MEDIA weist darauf hin, dass Werbemaßnahmen nur bei hinreichender Budgetierung Erfolg versprechen. MAYCARS MEDIA empfiehlt insoweit einen Mindestbetrag in Höhe von 1000,00 Euro netto pro Monat und Werbeplattform.
(7) Jegliche Übernahme von Leistungsergebnissen von MAYCARS MEDIA durch den Kunden (zB Texte, Fotos, Videos, Gliederungen, Anleitungen) ist untersagt und wird zivil-und strafrechtlich verfolgt werden.
(8) Von MAYCARS MEDIA gegebenenfalls dem Kunden zur Verfügung gestellte Zugänge zu Mitglieder- und Videoplattformen dürfen niemals an Dritte (auch nicht Mitarbeiter des Unternehmens) weitergegeben werden. Jede Zuwiderhandlung wird zivilrechtlich verfolgt und zur Strafanzeige gebracht werden. Zur Verfügung gestellte Login-Daten sind mit besonderer Sorgfalt vom Kunden aufzubewahren.
§ 3 ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN
(1) Der Vertragsschluss zwischen MAYCARS MEDIA und dem Kunden kann fernmündlich oder in Schrift- und Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von MAYCARS MEDIA nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von MAYCARS MEDIA eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 ABNAHMEBEDÜRFTIGE LEISTUNGEN
(1) Die Agentur- und Beratungsdienstleistungen von MAYCARS MEDIA unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern MAYCARS MEDIA für den Kunden ausnahmsweise eine Leistung erbringt, die von Gesetzes wegen dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist (zB die Erstellung einer Webseite, Foto- und Videoproduktion), gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) MAYCARS MEDIA kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. MAYCARS MEDIA kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MAYCARS MEDIA nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und MAYCARS MEDIA überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist MAYCARS MEDIA verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) MAYCARS MEDIA ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird MAYCARS MEDIA dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von MAYCARS MEDIA gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von MAYCARS MEDIA hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 ZAHLUNGEN, PREISE, BEDINGUNGEN
(1) Die Preise, die von MAYCARS MEDIA angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von MAYCARS MEDIA erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von MAYCARS MEDIA ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MAYCARS MEDIA ist anders lautend. Eine MAYCARS MEDIA erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern bei fernmündlichen bezw Onlinevertragsabschlüssen mit MAYCARS MEDIA SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MAYCARS MEDIA über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) MAYCARS MEDIA stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an MAYCARS MEDIA zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 KÜNDIGUNG, LAUFZEIT
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, gekündigt werden, wenn es sich um Agenturdienstleistungsverträge handelt. Beratungs- und Coachingverträge sind von der Regelung nach diesem Absatz ausgenommen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(5) Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht acht Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich gekündigt wird.
§ 7 VERZUG/ AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUN
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MAYCARS MEDIA beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MAYCARS MEDIA eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MAYCARS MEDIA vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MAYCARS MEDIA sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MAYCARS MEDIA in Verzug, ist MAYCARS MEDIA berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. MAYCARS MEDIA wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 ERFÜLLUNG
(1) MAYCARS MEDIA wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MAYCARS MEDIA ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass MAYCARS MEDIA bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MAYCARS MEDIA innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist MAYCARS MEDIA gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MAYCARS MEDIA unberührt.
§ 9 VERHALTEN UND RÜCKSICHTNAHME
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber MAYCARS MEDIA zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 SCHUTZRECHTE DRITTER
Der Kunde gewährleistet, dass MAYCARS MEDIA überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Videos, Animationen) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt MAYCARS MEDIA insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 NUTZUNGSRECHTE
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von MAYCARS MEDIA erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MAYCARS MEDIA für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die MAYCARS MEDIA nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MAYCARS MEDIA über.
(4) Eine Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse durch den Kunden an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 HAFTUNG
(1) MAYCARS MEDIA haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MAYCARS MEDIA nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MAYCARS MEDIA nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 WIDERRUFSRECHT
In Bezug auf mit MAYCARS MEDIA geschlossene Verträge gegenüber Unternehmern besteht weder von Gesetzes ein Widerrufsrecht noch wird ein solches von MAYCARS MEDIA vertraglich eingeräumt.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von MAYCARS MEDIA maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von MAYCARS MEDIA (derzeit München). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand in Bezug auf vertragliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und MAYCARS MEDIA ist München.
AGB Stand: 01.12.2021 © – Vervielfältigung verboten.